Ein/e RaucherIn betritt ein Restaurant...

RaucherInnen sehen sich in ihren Freiheiten mehr und mehr eingeschränkt. Vor ein paar Jahrzehnten war es noch normal, sich auf der Luftbrücke zwischen Madrid und Barcelona eine Zigarette anzuzünden, heute gibt es (zumindest teilweise) Rauchverbote auch auf der Straße. Einer der Bereiche, in denen Rauchverbote am umstrittensten und auch am schwierigsten durchzusetzen waren, sind die Bars und Restaurants.

Was ist der Zweck von Anti-Raucher-Gesetzen?

Die Gesetze, die das Rauchen in öffentlichen Räumen und damit auch in Gaststätten verbieten, zielen darauf ab, Nichtrauchern vollen Schutz zu gewähren. Die Idee ist, dass jeder für sich selbst entscheiden kann, ob er sich den Risiken des Rauchens aussetzen will oder nicht.

Deshalb ist das Rauchen in Restaurants sowie auch in den meisten Bars auch nicht erlaubt... richtig?

Nun, selbst bei dieser einfachen Regelung gibt es bereits Unsicherheiten. Nicht nur auf Seiten der Gäste, sondern auch auf Seiten der GastronomInnen. Gelten die Gesetze europaweit oder sind sie auf Länder- oder gar regionaler Ebene unterschiedlich geregelt? Welche Ausnahmen gibt es? Und welche Rolle spielt der Zoll bei der Umsetzung der bestehenden Gesetze?

Bevor die aktuellen Gesetze für rauchfreie Zonen in Kraft traten, mussten NichtraucherInnen nach Nichtraucherbereichen suchen, jetzt sind es die RaucherInnen, die nach Bereichen suchen müssen, die explizit für sie gekennzeichnet und ausgewiesen sind.
So gilt heute, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ein striktes Rauchverbot in Gaststätten. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots drohen sowohl den GastronomInnen als auch den Gästen mitunter hohe Strafen in Form von Bußgeldern.

Die Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern bei einem Verstoß gegen das Gesetz obliegt den örtlichen Behörden.
In Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel, können die Bußgelder für Gäste eines Restaurants bis zu 1.000 Euro betragen. Wenn ein Betrieb oder ein Gastronomieunternehmen den Nichtraucherschutz nicht durchsetzt, kann diese Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Im Wiederholungsfall kann einem Restaurant sogar die Lizenz entzogen werden, wenn es sich weigert, das Gesetz einzuhalten.

Gibt es Ausnahmen von diesem Gesetz?

In der Regel ist das Rauchen verboten, aber in vielen Betrieben des Gastgewerbes ist das Rauchen von elektronischen Zigaretten noch erlaubt.

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Jahr 2014, dass E-Zigaretten nicht unter das Gesetz zum Rauchverbot fallen, können E-Zigaretten auch in Gaststätten verdampft werden.
Der Grund dafür ist, dass E-Zigaretten einfach nicht in den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes fallen. Das liegt daran, dass sie keinen Tabak verbrennen und die Gefahren des passiven Einatmens von Dampf aus E-Zigaretten nicht mit denen des Rauchs von herkömmlichen Zigaretten vergleichbar sind. Die endgültige Entscheidung, ob E-Zigaretten in einer Gaststätte oder Kneipe geraucht werden dürfen, bleibt aber bei den WirtInnen. Und da WirtInnen auf die Interessen ihrer Gäste Rücksicht nehmen müssen und wir heutzutage daran gewöhnt sind, dass sich das Dampfen in Gaststätten auf den Küchenbereich beschränkt, ist es nicht unüblich, dass sie auch ein Rauchverbot für E-Zigaretten aussprechen.

Kann ein/e RaucherIn seine/ihre gesetzlichen Rechte geltend machen und E-Zigaretten in einer Gaststätte rauchen?

Die Tatsache, dass ein/e RestaurantbesitzerIn die Verwendung von E-Zigaretten in seinen/ihren Räumlichkeiten nicht zulässt, kann zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass er/sie selbst nicht vollständig über die Auswirkungen von E-Zigarettendampf informiert ist und die üblichen Fragen zu diesem Thema hat.
Anstatt sich aufzuklären, gehen sie auf Nummer sicher und verbieten auch noch das Dampfen. Andererseits möchten sie vielleicht auch Rücksicht und auf ihre Gäste nehmen, insbesondere gegenüber Nichtrauchern, die ihrerseits das Rauchen von E-Zigaretten und das passive Einatmen des Dampfes ebenfalls als gesundheitsschädlich ansehen.

In Anbetracht der Tatsache, dass der/die EigentümerIn des Veranstaltungsortes das letzte Wort hat, ist es ratsam, immer diplomatisch vorzugehen, wenn man sich vergewissert, ob der Gebrauch von E-Zigaretten in einem bestimmten Veranstaltungsort möglich ist.

Seit wann ist das Rauchen in der Gastronomie verboten?

Das Anti-Raucher-Gesetz stammt aus dem Jahr 2007. In jenem Jahr, als der Dampf elektrischer Zigaretten bereits populär zu werden begann, beschloss die deutsche Regierung, dass die strengen Gesetze zum Schutz von Nichtrauchern ab sofort auch auf normale Zigaretten mit Tabak angewendet werden sollten. Das Nichtraucherschutzgesetz trat am 01.09.2007 in Kraft, galt aber nicht für E-Zigaretten. Dieses Gesetz enthält u.a. Regeln für Bundeseinrichtungen, für den öffentlichen Verkehr und Regeln zum Schutz von Minderjährigen. Von da an wurden Verstöße gegen dieses Gesetz zu Ordnungswidrigkeiten.

Seit Anfang 2007 gilt durch das Nichtraucherschutzgesetz erstmalig ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten. Einige Länder und Regionen in Europa erlaubten die Einrichtung von separaten Raucherräumen sowie weitere Ausnahmen. In anderen hingegen wurden totale Rauchverbote ohne Ausnahmen eingeführt. Dies diente vor allem dem Schutz der Mitarbeiter im Restaurant.

Die GastronomInnen hatten mehrere Monate Zeit, sich auf das Rauchverbot einzustellen und in den Ländern, in denen Ausnahmen gewährt wurden, bauliche Veränderungen vorzunehmen, um z. B. einen Raucherraum zu ermöglichen. Die meisten der Rauchverbote traten schließlich am 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem sind in allen europäischen Staaten Rauchverbote in Kraft, auch wenn sie sich im Laufe der Zeit etwas verändert haben.
Bis heute gibt es in Europa kein einheitliches Rauchverbot. Auch nicht im gastronomischen Bereich. Um ein Beispiel zu nennen: In Deutschland regelt jedes Bundesland das Rauchverbot eigenständig.

Das generelle Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen gilt in Deutschland nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Saarland. In den anderen Bundesländern gelten Ausnahmen für Nebenräume in Gaststätten und für Gaststätten, die aus einem einzigen Raum von weniger als 75 Quadratmetern bestehen. In diesen Raucherbars dürfen nur kalte Speisen angeboten werden und der Zugang ist auf Erwachsene beschränkt.
Die Auslegung der Ausnahmen wiederum unterscheidet sich leicht zwischen diesen Bundesländern. Hamburg zum Beispiel ist das einzige Bundesland, das eine Schleuse für Raucherbereiche vorschreibt. Außerdem ist das Rauchen hier nur in Ein-Raum-Bars und Kneipen erlaubt, wenn keine Speisen serviert werden.

Wenigstens kannst du entscheiden, was du rauchst!

Kurz gesagt, wir RaucherInnen haben nur die Möglichkeit, mit Rücksicht auf die NichtraucherInnen und die RestaurantbesitzerInnen nach draußen zu gehen (zumindest für den Moment) und uns hier zu vergnügen, ohne andere zu stören.

Wenn du nicht entscheiden kannst, wo, dann entscheide wenigstens, was du rauchst! Unabhängig davon, wo du deine Zigaretten rauchst, können wir dir nur raten, unabhängig zu werden und die ständigen Preiserhöhungen für Zigaretten zu vermeiden. Mit den elektrischen Stopfmaschinen von Powerfiller sparst du jeden Tag Geld. Besuche mal unsere Seiten zu automatischen Zigarettenstopfmaschinen und du wirst dort sicher das Modell finden, das deine Bedürfnissen und deinem Geldbeutel entspricht.

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