Die Raucherpause bei der Arbeit

US-ForscherInnen haben errechnet, dass jede/r RaucherIn ein Unternehmen zusätzliche 5.500 EUR pro Jahr kostet. RaucherInnen seien weniger produktiv, häufiger krank und würden die Krankenversicherung übermäßig belasten.
Diese Problematik betrifft  nicht nur USA. Auch in ganz Europa und überall anders auf der Welt, ist das Rauchen auch ein Problem für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. NichtraucherInnen fühlen sich benachteiligt, weil sie ohne Rauchpause durcharbeiten, die RaucherInnen dagegen möchten auf ihre Privilegien nicht verzichten. Meistens jedoch sind es in diesem Fall die NichtraucherInnen, die das Recht auf Ihrer Seite behalten.

Hat man als ArbeitnehmerIn Anspruch auf Zigarettenpausen?

Leider ist die Zeit, die man benötigt, um den Arbeitsplatz zu verlassen, aus dem Gebäude zu gehen, eine Zigarette zu rauchen und zurück zum Platz zu kommen reine Freizeit. Mehrere Gerichte haben das in den letzten Jahren bestätigt. Das heißt, dass Raucherpausen sogar gänzlich verboten werden können. Wenn man trotzdem raus darf, um eine zu paffen, dann aus reiner Kulanz des/der ArbeitgeberIn. Dementsprechend müsste diese Zeit überhaupt nicht vergütet werden und es wäre erlaubt die Zigarettenpausen von der gesamten Arbeitszeit abziehen.
2018 kam es in Deutschland sogar so weit, dass ein Unfall, bei dem ein Mitarbeiter auf dem Weg zur Zigarettenpause von einem Gabelstapler verletzt wurde nicht als Arbeitsunfall gewertet wurde. Damit fiel der verletzte Raucher nicht unter den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Wann darf man dann eine Zigarette bei der Arbeit rauchen?

Ganz einfach… wenn der/die ArbeitgeberIn dies aus Kulanz erlaubt. Es gibt auch Sondervereinbarungen in manchen Betrieben, in denen viele MitarbeiterInnen rauchen oder wenn der Chef es selbst gerne tut. Die Regeln können aber variieren, und viele Unternehmen verpflichten ihre Beschäftigten während der Rauchpausen zum Ausstempeln und zur Nacharbeit der versäumten Zeit.
Abgesehen von solchen Betriebsvereinbarungen dürfen Beschäftigte in unbezahlten Ruhepausen (wie z.B. die Mittagspause) selbstverständlich rauchen, solange die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Niemand darf also einfach so am Arbeitsplatz oder in den Werkshallen rauchen. Wenn ein Unternehmen, ein solches Verhalten billigt, wird damit gegen den gesetzlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, der in § 5 der Arbeitsstättenverordnung niedergelegt ist verstoßen.

Welche Konsequenzen gibt es für ArbeitnehmerInnen, die unerlaubt rauchen?

Der/die MitarbeiterIn verstößt in solchen Fällen gegen die Pflicht, seine/ihre Arbeitsleistung zu erbringen, sagt das Arbeitsrecht. Das ist also ein vertragswidriges Verhalten, welches mit einer Abmahnung oder (im Wiederholungsfall) mit der Kündigung enden kann.

Ich arbeite aber weiter während ich rauche. Kann man eine solche Raucherpause nicht als Arbeitszeit geltend machen?

Durchaus vorstellbar, dass MitarbeiterInnen in der Raucherpause weiterarbeiten. Es können Telefonate abgehalten werden, es kann innerhalb des eigenen Teams (unter RaucherInnen) am Projekt weiterarbeitet werden oder neue Konzepte können entwickeln werden. Es gibt viele Branchen wo die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem schwer zu zeichnen sind. Das bedeutet aber nicht, dass das  Arbeitsrecht hier nicht greift. „Pause ist nicht Arbeit“ und Rauchen ist eine Pause u.a., weil bei der Arbeit das Rauchen nicht erlaubt ist.

Was passiert, wenn die NichtraucherkollegInne mit den Raucherpausen nicht einverstanden sind?

Die NichtraucherInnen könnten sogar solche Pausen verbieten lassen. Der/die ArbeitgeberIn ist zum Gesundheitsschutz gegenüber seiner/ihrer MitarbeiterInnen verpflichtet. Der Gesundheitsschutz geht vor. Für Kleinbetriebe kann das ein Problem darstellen. Wenn nur ein Pausenraum zur Verfügung steht, muss es ein Nichtraucherraum sein.

Wie können wir als Raucher für ein besseres Betriebsklima sorgen?

Wir müssen Fairness und Gleichbehandlung stärken, wenn für uns eine Raucherpause wichtig ist, um danach wieder mit erneutem Elan und Motivation an die Arbeit zu gehen. Vielleicht ist es auch denkbar, dass die anderen KollegInnen „NichtraucherInnen Pausen“ einlegen, um das gleiche Ziel zu erreichen.

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